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Mehrwertsteuer Vorbelastung für Schweizer Pakete

Wichtiges Update für unsere Schweizer Kunden – ZenMarket plant, ab Mitte bis Ende Januar 2025 für alle Pakete in die Schweiz ein Vorab-Einfuhrumsatzsteuersystem einzuführen. 

Nach der Implementierung berechnet ZenMarket für Artikel, die über unseren Proxy-Shopping-Service gekauft und in die Schweiz versendet werden, eine Einfuhrumsatzsteuer von 8,1%.

 Warum ist diese Änderung notwendig?

Die Schweizer Regierung hat eine Mehrwertsteuerregelung eingeführt, die vorschreibt, dass für importierte Waren eine Mehrwertsteuer von 8,1% deklariert und bezahlt werden muss, während für einige Grundbedürfnisse wie Lebensmittel, Medikamente und Bücher der ermäßigte Satz von 2,6% gilt.

Als Unternehmen mit einem gewissen Handelsvolumen mit der Schweiz sind wir dazu verpflichtet, diese Steuer für die von uns versendeten Pakete vorzuberechnen.

 

 Details zur Einführung der Einfuhrumsatzsteuer-Vorabbelastung

ZenMarket erhebt auf alle Pakete in die Schweiz eine standardmäßige Einfuhrumsatzsteuer von 8,1%. Diese Mehrwertsteuer ist für die meisten Artikel obligatorisch, es besteht jedoch die Möglichkeit, sich davon abzumelden, wenn für Ihre Artikel andere Steuersätze gelten (z. B. 2,6% für einige Grundbedürfnisse wie Lebensmittel und Medikamente). Der Kunde sollte prüfen, das Paket von der Mehrwertsteuer befreit ist, wenn er diese Option wählt. 

Sind alle Pakete mit einem Wert über 62 CHF wird eine Einfuhrumsatzsteuervorbelastung erhoben (Gesamtwert der Artikel und Versand).

Wenn Sie weitere Einzelheiten zur Mehrwertsteuer erfahren möchten, finden Sie hier eine Zusammenfassung von der Website der Schweizerischen Post.

 

Häufig gestellte Fragen 

  Welchen Nutzen habe ich von dieser Änderung? 

  Unser Team kümmert sich in Ihrem Namen um die Mehrwertsteuererklärung und den Zahlungsvorgang und sorgt so für ein reibungsloses Einkaufserlebnis. Dieses Vorauszahlungssystem trägt auch dazu bei, die Zollabfertigungszeit und komplizierte Zollverfahren zu verkürzen. 

  Muss ich neben der vorgezogenen Mehrwertsteuer noch Zölle und andere Gebühren zahlen?

A: Ja, Zölle sind Abgaben, die vom Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) erhoben werden. Im Gegensatz zur Mehrwertsteuer beziehen sie sich nicht auf den Wert, sondern auf Art (Inhalt) und Gewicht (Bruttogewicht) der Ware. Gemäss Mehrwertsteuergesetz (MwStG, Art. 54) sind Zölle und andere Abgaben (einschliesslich Transportkosten) steuerpflichtig. Mit diesem Rechner können Sie Ihre Zollgebühren schätzen. 

  Muss ich Einfuhrzölle zahlen, wenn mein Paket nicht vorfrankiert war?

A: Auf allen Sendungen aus dem Ausland fallen Zollgebühren und Mehrwertsteuer an. Wenn die Abgaben weniger als CHF 5 betragen, werden Ihnen keine Gebühren berechnet. 

 

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Zusammenarbeit während wir daran arbeiten, die Schweizer Vorschriften einzuhalten und einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten.

Wenn Sie Fragen haben, können Sie sich jederzeit an unseren Kundendienst wenden. 

Artikel| 08.01.2025 |

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